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Presseausweis beantragen: So geht’s

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Ob es sich um Behörden, Unternehmen oder Messen handelt – ein Presseausweis kann sowohl den Zugang als auch die Akkreditierung erleichtern. Bei der Beantragung des Presseausweises sollte jedoch auf einige Faktoren geachtet werden. Denn  nicht jeder kann einen solchen Ausweis bekommen.

Wer kann einen Presseausweis beantragen?

Der Presseausweis kann von jedem beantragt werden, der hauptberuflich als Journalist oder Fotojournalist arbeitet und diese Tätigkeit auch nachweisen kann. Nebenberufliche Journalisten können hingegen lediglich Antrag auf einen Fach-Presseausweis stellen. In beiden Fällen ist es unerheblich, ob der Journalist angestellt oder freiberuflich tätig ist. Auch Studenten der entsprechenden Studiengänge können den Presseausweis beantragen, sofern sie hauptberuflich journalistisch arbeiten.

Welche Vorteile bringt ein Presseausweis?

Der Presseausweis bringt dann Vorteile, wenn für Recherche oder Berichterstattung beispielsweise für Reportagen oder Newsbeiträge der Zugang zu für die Öffentlichkeit gesperrten Bereichen notwendig ist. Das gilt sowohl für Behörden, als auch für Veranstaltungen und Ereignissen – wie beispielsweise Messen, Konzerte und Unfälle. Hinzu kommt, dass der Ausweis Akkreditierungen erleichtert und dazu berechtigt, Informationen bei Bundes- und Landtag einzuholen. Ebenso ermöglicht er es natürlich, vor Ort Pressefotos aufzunehmen.

Wo kann ein Presseausweis beantragt werden und was ist dabei zu beachten?

Derzeit sind in Deutschland sechs Stellen dazu berechtigt, den Ausweis für hauptberufliche Journalisten auszustellen. Bei diesen handelt es sich um BDZV, dju (ver.di), DJV, Presserat, VDS und VDZ.

Wer einen Presseausweis beantragen möchte, kann dies bei den genannten Stellen ganzjährig tun. Entsprechende Anträge finden sich zum Download auf den jeweiligen Webseiten. Wichtig ist, dass der ausgefüllte Antrag nicht per Mail an die entsprechende Stelle zugestellt werden kann. Aufgrund der fehlenden beziehungsweise nicht anerkennbaren Unterschrift des Antragsstellers ist die Zustellung nur postalisch oder auf direktem Wege möglich.

Zu beachten ist außerdem, dass der Ausweis jeweils nur für das aktuelle Kalenderjahr gültig ist und jährlich neu beantragt werden muss. Die Kosten hängen davon ab, ob der Antragsteller Mitglied in einem der ausstellungsberechtigten Verbände ist. Weitere Details fasst die offizielle Seite des Deutschen Presserats zum Presseausweis zusammen.

Bild: Bigstockphoto.com / wellphoto

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