Jede Jahreszeit hat ihre Tücken und genau deshalb ist es besonders wichtig, immer die richtige Bereifung für Autos, Lkws, Busse und Motorräder zu wählen. Besonders der Winter mit Kälte, Schnee, Eis und Glätte macht Reifen erforderlich, die sich den Witterungsbedingungen anpassen. In Deutschland besteht seit dem 04.12.2010 offiziell die Winterreifenpflicht, die in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis und Eis- oder Reifglätte müssen alle oben genannten Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein, die mit dem M+S- Symbol für „Matsch & Schnee“ ausgerüstet sind. Das Profil der Reifen gewährleistet bei allen winterlichen Straßenverhältnissen den nötigen Griff. M+S Reifen werden als Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“) und als Winterreifen angeboten. Beide dürfen im Winter gefahren werden.
Winterreifen von O-bis-O
Obwohl in der StVO kein Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen festgeschrieben ist, empfehlen Experten Winterreifen von Oktober bis Ostern, da in dieser Zeit mit schlechten Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss. Der größte Unterschied zwischen Sommerreifen und Winterreifen liegt in ihrem großen Leistungsunterschied, der durch die Profilgestaltung und die verschiedenen Laufflächenmischungen deutlich wird. Winterreifen werden von verschiedenen Herstellern und zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Dennoch muss der Winterreifen bestimmte Kriterien erfüllen. Er muss für die winterlichen Straßenverhältnisse und die niedrigen Temperaturen ausgelegt sein und über eine Gummimischung verfügen, die auch bei sehr niedrigen Temperaturen für eine ausreichende Kraftübertragung elastisch genug ist. Die thermoelastische Laufflächenmischung sorgt dafür, dass der Winterreifen auch bei niedrigen Temperaturen für einen besseren Straßenkontakt griffig bleibt.
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Wer im Winter mit der falschen Bereifung fährt und einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz, denn die Kasko Versicherung kann die Schadensbegleichung teilweise oder sogar ganz verweigern, wenn der Unfall durch fehlende Winterreifen verursacht wurde. Außerdem droht Verkehrsteilnehmern, die bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Winterreifen fahren oder den Verkehr durch falsche Bereifung behindern Bußgelder in unterschiedlicher Höhe.
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