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Sponsored Video: Jetzt einen Betriebsrat wählen: Wahlen von März bis Mai

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Der Betriebsrat hat in der Bundesrepublik Deutschland eine lange Tradition. Seine Rechte wurden schon zu Zeiten der Weimarer Republik erstmals geregelt. Der Betriebsrat kommt aus der Mitte der Belegschaft und wird von dieser gewählt. Seine Funktion ist es, der Unternehmensleitung gegnüber die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai ist die Belegschaft dazu aufgerufen, ihren Betriebsrat zu wählen. Nehmen Sie auch an der Wahl teil?

Die Vertretung der Arbeitnehmer

Der Betriebsrat nimmt sich der Belange der Arbeitnehmer an und versucht, diese beim Arbeitgeber durchzusetzen. Egal ob gesundheitliche, (arbeits)rechtliche oder zwischenmenschliche Problemstellungen – er beantragt Vorgänge und Maßnahmen im Arbeitnehmersinn und greift Anregungen, Wünsche und Beschwerden des Personals auf. Man kann auch sagen, dass er eine positive Vermittlerrolle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat. So können beide Seiten eine gute und konstruktive Zusammenarbeit erreichen. Der Betriebsrat überwacht, dass die Arbeitsschutznormen eingehalten werden. Gleichzeitig zählt zu seinen Aufgaben, den Einsatz Schwerbehinderter zu fördern und die Gleichberechtigung zu begleiten. Die Wahlen des Betriebsrates sollten deshalb jeden Arbeitnehmer interessieren, jeder sollte sein Wahlrecht auch ausüben.

Eng verbunden: DGB und Betriebsrat

Wo es um die Interessen der Arbeitnehmer geht, da ist der DGB natürlich immer wieder gefragt. Er unterstützt die Betriebsräte bei ihren Aufgaben. Der DGB ist die vereinte Stimme aller Gewerkschaften und Arbeitnehmer. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten ist es möglich, dass die Belange der Angestellten ein Podium bekommen und in der Öffentlichkeit konkretisiert werden können. Der DGB ist zudem auch auf internationaler Ebene stark engagiert.

Auch wenn es Ihnen im Arbeitsalltag manchmal nicht so erscheint: Betriebsrat und DGB kümmern sich um Ihre Anliegen. Deshalb: Wirken Sie mit und üben Sie Ihr Wahlrecht aus.

>> Zum DGB auf Twitter.

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